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Tax & Compliance1 July 20268 min

Rechnung schreiben als Kleinunternehmer: Pflichtangaben, Vorlage & §19 UStG

Welche Pflichtangaben eine Rechnung als Kleinunternehmer nach §19 UStG haben muss, was auf die Rechnung darf und was nicht, und wie Sie mit einer kostenlosen Vorlage in unter 5 Minuten eine korrekte Rechnung erstellen.

Invosi Redaktion
Steuern & Recht

Wer als Kleinunternehmer nach §19 UStG gilt, darf auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Das klingt nach weniger Arbeit, ist aber tückisch: Schon eine fehlende Pflichtangabe oder ein falscher Hinweis macht die Rechnung formal fehlerhaft, und im Zweifelsfall erkennt das Finanzamt die Kleinunternehmerregelung für den betroffenen Umsatz nicht an. Diese Anleitung zeigt, was auf eine korrekte Kleinunternehmer-Rechnung gehört, was nicht, und wie Sie die Rechnung in unter 5 Minuten erstellen.

Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG greift, wenn Ihr Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird. Die Grenzen sind kumulativ zu verstehen: Wer im Vorjahr unter 22.000 € lag, fällt grundsätzlich in die Regelung, sofern die 50.000-€-Grenze im aktuellen Jahr nicht überschritten wird.

Die Anwendung ist freiwillig. Sie können jederzeit auf die Regelung verzichten (Opt-in) und zur Regelbesteuerung wechseln. Das ist sinnvoll, wenn Sie hohe Vorsteuerbeträge aus Investitionen geltend machen wollen oder Ihre Kunden überwiegend vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Pflichtangaben auf der Rechnung

Auch als Kleinunternehmer müssen Sie die allgemeinen Pflichtangaben des §14 UStG einhalten, mit einer Ausnahme: Die Umsatzsteuer selbst wird nicht ausgewiesen. Folgende Angaben sind Pflicht:

  1. Vollständiger Name und Anschrift von Ihnen (Rechnungssteller) und Ihrem Kunden (Leistungsempfänger)
  2. Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  3. Rechnungsdatum
  4. Fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer
  5. Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der Leistung
  6. Zeitpunkt der Leistung oder Lieferung
  7. Netto-Entgelt
  8. Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet"

Was NICHT auf die Rechnung darf

  • Eine ausgewiesene Umsatzsteuer (auch nicht 0 %) — das macht die Anwendung der Kleinunternehmerregelung für diesen Umsatz rückwirkend unmöglich
  • Ein Hinweis "zzgl. gesetzlicher MwSt" oder ähnliche Formulierungen, die den Eindruck erwecken, Steuer werde noch erhoben
  • Eine USt-IdNr. eines anderen EU-Landes — auch nicht, wenn Sie international verkaufen
  • Eine separate Position "Umsatzsteuer 0,00 €" — die Steuer darf gar nicht erst erscheinen

Musterrechnung Kleinunternehmer

Max Mustermann
Musterstraße 12
12345 Berlin
Steuernummer: 12/345/67890

Rechnung Nr. 2026-0042
Rechnungsdatum: 08.07.2026
Leistungszeitraum: 01.07.2026 - 07.07.2026

An:
Beispiel GmbH
Beispielweg 7
54321 Hamburg

Position:
1 × Webdesign-Beratung, 8 Stunden à 95,00 €
                                        760,00 €

Gesamtbetrag:                          760,00 €

Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Zahlbar binnen 14 Tagen ohne Abzug auf folgendes Konto:
IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00
BIC: COBADEFFXXX
Commerzbank Berlin

Rechnung ins EU-Ausland als Kleinunternehmer

Auch bei Leistungen an Kunden in anderen EU-Ländern gilt die Kleinunternehmerregelung — Sie weisen keine deutsche Umsatzsteuer aus. Ihr Kunde kann allerdings keine deutsche Vorsteuer ziehen. Wenn Ihre Kunden überwiegend im EU-Ausland sitzen und dort vorsteuerabzugsberechtigt sind, kann ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung (Opt-in zur Regelbesteuerung) sinnvoll sein, weil Sie dann Vorsteuer aus Ihren eigenen Einkäufen ziehen können.

Für Kleinunternehmer gelten außerdem besondere Regeln bei der Zusammenfassenden Meldung (ZM) und der Umsatzsteuererklärung. Solange Sie unter der Kleinunternehmergrenze bleiben, müssen Sie in der Regel keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben — wohl aber eine Umsatzsteuererklärung im Folgejahr.

Invosi für Kleinunternehmer

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen?

Nein. Nach §19 UStG dürfen Sie keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen und auch keine gesonderte Steuer erheben. Stattdessen muss der Hinweis "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" auf jeder Rechnung stehen.

Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung als Kleinunternehmer enthalten?

Vollständiger Name und Anschrift von Ihnen und Ihrem Kunden, Ihre Steuernummer oder USt-IdNr., das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, die Art und der Umfang der Leistung, der Zeitpunkt der Leistung, das Entgelt sowie der Hinweis auf §19 UStG.

Kann ich als Kleinunternehmer auch ohne Steuernummer Rechnungen stellen?

Ja, die Steuernummer ist nicht zwingend, aber empfohlen. Sie brauchen sie erst, wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Umsatzsteuer optieren. Für die ersten Rechnungen reicht Ihr Name, Ihre Anschrift und die Angabe "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet".

Verfasst von Invosi Redaktion.